Arbeitsrecht
Als eine der ersten
Fachanwältinnen für Arbeitsrecht
in Berlin vertrete ich Arbeitnehmer, Arbeitgeber, freie Mitarbeiter und Betriebsräte in allen Fragen des Arbeitsrechts außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten.
Auf
Arbeitgeberseite
berate ich kleine und mittelständische Unternehmen der freien Wirtschaft. Die Beratung beginnt bei der individuell abgestimmten Gestaltung von Arbeitsverträgen und führt über alltägliche Rechtsprobleme in laufenden Arbeitsverhältnissen oder mit dem Betriebsrat bis zu Kündigungsverfahren. Bei Bedarf betreue ich auch größere Betriebsänderungen und Umstrukturierungen, in denen abgestimmte kollektivrechtliche Lösungen erarbeitet werden. Die kontinuierliche Beratung eines Unternehmens umfasst Hinweise zu geänderten Anforderungen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung und hält meine Kunden stets auf dem aktuellen Stand.
Arbeitnehmer
oder
Geschäftsführer
unterstütze ich in der Gestaltung ihres Arbeitsvertrages, bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis wie etwa Gehalt, Provisionen, Sonderzahlungen, Urlaub etc., bei Erhalt von Abmahnungen und Kündigungen und auch bei nachvertraglichen Streitigkeiten, z.B. um Wettbewerbsverbote oder Zeugnisse.
Freie Mitarbeiter
, insbesondere arbeitnehmerähnliche Mitarbeiter aus dem Bereich des Rundfunks/Fernsehens berate ich bereits langjährig zu ihren gesetzlichen und tarifvertraglichen Rechten.
Betriebsräte
unterstütze und berate ich bei der Wahrnehmung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben und der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Die
Vergütung für meine Tätigkeit
wird individuell vereinbart. Für außergerichtliche Tätigkeiten besteht die Möglichkeit einer Zeitvergütung oder die Vereinbarung einer Pauschale. Gerichtsverfahren werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet, wenn nichts anderes vereinbart wurde.